Zeitliche Beschränkungen auf dem Aber- oder Wolfgangsee für Motorboote
Für den Betrieb von Motorbooten gelten für den Salzburger Teil des Sees folgende Regelungen:
Das Befahren des Wolfgangsees mit Motorbooten (nur Innenborder) ist durch Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg geregelt (LGBl.Nr. 76/2016 i.d.g.Fg).
Aufgrund der Tatsache, dass auf den Seen im Bezirk Salzburg-Umgebung verstärkt mit dem Verleih sowie geführten Touren mit elektromotorisierten Surfbrettern (sog. Jetboards, Hydrofoils, Electric Surfboards, Fliteborads, etc) geworben wird, darf klargestellt werden, dass diese Objekte als „Schwimmkörper“ iSd §2 Z12 Schifffahrtsgesetz einzuordnen sind.
Gemäß den einschlägigen Bestimmungen in den Verordnungen des Landeshauptmannes von Salzburg über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf Salzburger Seen ist der Betrieb von Schwimmkörpern mit Maschinenantrieb durch mehr als 100 Watt leistende Elektromotoren verboten. Unter dieses Verbot fallen daher auch die gegenständlichen Surfbretter mit Elektromotor.
Nachstehend finden Sie eine grafische Übersicht über die maßgeblichen Zeiten.
Ganzjährig gilt ein Nachtfahrverbot von 21-7 Uhr.
Nähere Informationen zu den bestätigten Landungsplätzen erteilt das Gemeindeamt St. Gilgen - Bürgerservice.